Offene Kommunikationsstrukturen

Unsere Mitarbeiter*innen haben ein Anrecht auf rechtzeitige und umfassende Information über alle Belange, die ihr unmittelbares Arbeitsumfeld betreffen.

 

Bei Baumaßnahmen, Umstrukturierungen, gesundheitsgefährdenden Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz etc. kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter*innen nicht ausreichend darauf hingewiesen werden. Wir wollen uns als Betriebsrat dafür einsetzen, dass hier zielgerichtet und rechtzeitig informiert wird, sei es mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg. Bei Angelegenheiten, die sowohl das Allgemeine als auch das Wissenschaftliche Universitätspersonal betreffen, streben wir eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat des Wissenschaftlichen Universitätspersonals an.