Faire Entlohnung

Faire Entlohnung ist eine Frage von Anerkennung und Respekt.

Wir wollen gerechte Entlohnung für die von uns erbrachten Leistungen.

Es kann nicht sein, dass der KV zu Ungunsten des Allgemeinen Universitätspersonals ausgelegt wird und wohl begründete Einsprüche von MitarbeiterInnen ohne Begründung abgelehnt werden.

Bei der Einführung des Kollektivvertrags wurden die Einstufungen übertretender Mitarbeiter*innen oft willkürlich und pauschal zu deren Ungunsten vorgenommen. Zusatzqualifikationen wurden nicht berücksichtigt. Bei neu ausgeschriebenen Stellen werden oft Muss- und Soll-Qualifikationen festgelegt, die weit auseinanderklaffen. Als Basis für die KV-Einstufung werden dann die Muss-Kriterien, die eine geringere Qualifikation verlangen, herangezogen, eingestellt werden aber möglichst hoch qualifizierte BewerberInnen, die möglichst viele Soll-Kriterien erfüllen. Das führt oft dazu, dass beispielsweise MitarbeiterInnen mit Fachmatura oder akademischem Titel auf einem 2a - Posten eingestellt werden. Im Vergleich mit anderen österreichischen Universitäten stellen wir immer wieder fest, dass MitarbeiterIinnen mit ähnlichen Qualifikationen und Aufgabengebieten an der Universität Wien schlechter eingestuft werden.

Ebenso erfolgt die Anrechnung von Vordienstzeiten oft uneinheitlich willkürlich. In zahlreichen Fällen werden Mitarbeiter*innen, die die gleiche Arbeit erledigen, vergleichbare Vordienstzeiten unterschiedlich angerechnet.