Barrierefreiheit

Der Senat der Universität hat im November 2010 den Satzungsteil zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen beschlossen. Wir setzen uns aktiv für die Umsetzung dieses Beschlusses und den Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren ein.

 

Die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen“, wie sie im Artikel 24 formuliert wird, bildet die Basis für die Entwicklung eines umfassenden Konzeptes der Inklusion an Universitäten und Fachhochschulen. Diese Leitidee zur Entwicklung einer Universität „für ALLE“ und die dafür erforderlichen Strategien umzusetzen, benötigt es die Einbindung der Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen im Sinne dieser Konvention. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Eingriffe in die architektonische Bausubstanz, um alle Bereiche der Universität für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen, sondern auch den Abbau von sozialen Barrieren. Inklusion führt so zu einer aktiven Verbesserung des Arbeitsklimas und kommt damit der Lebenslage aller Universitätsangehörigen zugute.